Maßnahmenplan für personelle Engpässe
Um eine gute pädagogische Betreuung der Kinder in unserer Kindertagesstätte zu
gewährleisten, müssen bei der Gestaltung des Dienstplanes /Arbeitsalltags auch die „schwierigen“ Zeiten Beachtung finden.
Jede Kindertagesstätte verfügt im pädagogischen Bereich über einen individuellen, einrichtungsbezogenen Personalschlüssel im Rahmen der rechtlichen Grundlagen in Rheinland- Pfalz (Kindertagesstätten Gesetz mit den dazugehörigen Verordnungen). Dieser ist erforderlich um den Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag gewährleisten zu können und das Kindeswohl sicherzustellen. Die für die jeweilige Kindertagesstätte vorhergesehene, personelle Besetzung ist daher grundsätzlich während des ganzen Jahres durch geeignete Erziehungskräfte sicherzustellen. Das bedeutet, dass jeglicher personeller Ausfall bei
in vollem Umfang kompensiert werden muss. Eine Ausnahme hiervon stellen Praktikanten sowie zusätzliche gewährte Stellenanteile für Teilzeitauszubildende dar.
Dabei geht es auch um das Personal, das zur Gewährleistung der Aufsichtspflicht notwendig ist. Der Träger und die Leitung müssen unter den jeweils gegebenen Rahmenbedingungen abwägen, welche Maßnahmen zur Gewährleistung der Aufsichtspflicht notwendig sind. Hier sind beispielsweise Aspekte zu berücksichtigen wie der Fachkraft-Kind-Schlüssel, die Qualifikation der Mitarbeiter , die Anzahl der U3-Kinder, Anzahl der über Mittag betreuten Kinder und einzuhaltende Pausenzeiten der Mitarbeiter.
Damit wir im Bedarfsfall schnell handlungsfähig sein können, haben wir diesen Maßnahmenplan in Zusammenarbit mit dem Elternausschuss und dem Träger ausgearbeitet.
Dieser Plan sollte sie nicht erschrecken, sondern darauf vorbereiten, welche Konsequenzen Personalausfall für sie haben kann. Wir sind immer daran interessiert, für alle, die sich hier im Haus begegnen, gute Lösungen zu finden.
Bitte denken sie daran, jede Notfallsituation muss individuell betrachtet werden und dementsprechend reagiert werden.
Unser Maßnahmenplan dient dem Wohl ihres Kindes!
Zuständigkeit:
Nachfolgende Maßnahmen sind mit Bekanntwerden des Perosnalausfalls von der Einrichtungsleitung, in Abstimmung mit dem Träger, zu ergreifen. Bei Ausfall der Leitung ist die stellvertretende Leitung bzw. der/die Dienstälteste zuständig für die Umsetzung.
Maßnahmen zur Gewinnung zusätzlicher personeller Ressourcen
Unser Maßnahmenplan ist in 3 Stufen eingeteilt.
Die Maßnahmen greifen stufenweise und orientieren sich am Verhältnis anwesenden Kinder zu anwesenden Erzieher*innen.
Pro besetztem Funktionsraum und somit „aktivierter Bezugsgruppe“ muss mindestens eine Fachkraft eingesetzt werden. Räume, die einen hohen Anteil an Kindern “Unter 3“ haben, sollten mit zwei Fachkräften besetzt sein.
Stufe 1: Personalausfall von 2-3 pädagogischen Fachkräften, davon 1 Vollzeitkraft
Die Leitung/ Stellvertretende Leitung als Dienstplaner stellt fest wie viele Fachkraftstunden an einem Tag ausfallen und passt den aktuellen Dienstplan an.
Personalausfall kann nur bei Krankheit vertreten werden, sofern eine Vertretungskraft zur Verfügung steht
Stufe 2: Personalausfall von 4-5 pädagogischen Fachkräften, davon 2 Vollzeitkräfte
Es greifen die Maßnahmen von Stufe 1
Kürzungen der Öffnungszeiten an einzelnen Nachmittagen
Notgruppen an Nachmittagen für Kinder berufstätiger Eltern mit Bedarf
Einschränkungen des Mittagsdienstes auf die Kinder mit dringendem Bedarf
Stufe 3: Personalausfall von 6 pädagogischen Fachkräften, davon 3 Vollzeitkräfte und mehr
Es greifen die Maßnahmen von Stufe 1 und Stufe 2
Notgruppe für Kinder berufstätiger Eltern mit Mittagsdienst bis 13.00Uhr
Notgruppen ohne Mittagsdienst bis 12.00 Uhr
Die Einrichtung schließt an einzelnen Tagen
Regelung für den U2 Bereich / Krippe
Der Mindestpersonalschlüssel von zwei Erzieher*innen darf nicht unterschritten werden.
Stufe1: Ausfall einer/s Erzieher*in
Personal aus der Kindertagesstätte oder eine Vertretungskraft wird eingesetzt
Stufe 2 Es kann keine Vertretungskraft eingesetzt werden
Stufe 3 Steht kein Krippenpersonal mehr zur Verfügung
es gelten die Maßnahmen der Stufe 3/Kita
Information
Bei Anwendung des Notfallplans werden grundsätzlich ab Stufe 2
Die Eltern
Der Träger
Elternausschussvorsitzende
Jugendamt/Kreis
Landesjugendamt
informiert.
Die Eltern werden ab Stufe 2 mit einem Aushang am Empfang und in der Kita App informiert.
Ab Stufe 3 und in gravierenden Fällen oder bei akut auftretenden Situationen werden die Eltern der Ganztageskinder telefonisch informiert.
Zustimmung des Trägers
Bei Stufe 2 und Stufe 3 ist die Zustimmung des Trägers erforderlich.